Bereits am 12. März 2013 hat das Europäische Parlament den Vorschlägen der Kommission zur Einführung flächendeckender Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung zugestimmt. Damit sollen Verbraucher künftig geeignete Stellen anrufen können, die Konflikte zwischen ihnen und Unternehmen schnell, kostengünstig, einfach und außergerichtlich lösen sollen.
Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen, fördert sie doch die Akzeptanz und Bekanntheit außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
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