Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Mehr Effizienz, weniger Risiko – warum sich ein Güteverfahren vor der CenaCom jetzt noch stärker lohnt
03.06.2025 – Ausgangslage: Gerichtskosten steigen ab 1. Juni 2025 Mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechts­änderungs­gesetz 2025 (KostBRÄG 2025) werden die Gerichtsgebühren nach GKG, FamGKG und GNotKG zum 1. Juni 2025 um rund 6 bis 9 % angehoben . Für Unternehmen und ihre Berater bedeutet das: Zivilprozesse werden unmittelbar teurer, zusätzliche Kostenrisiken durch Anwalts-, Sach­verständigen- und Zeugengebühren bleiben unverändert hoch.

Alternative: Das Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Die CenaCom GmbH ist seit 2010 als Güte-/Streit­beilegungs­stelle staatlich anerkannt – die dort protokollierte Einigung ist vollstreckbar (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) und hemmt die Verjährung (§§ 203 ff. BGB) . Kernvorteile:

  • Kostenkontrolle: fixe Antrags- und Verhandlungsgebühren.

  • Zeitgewinn: ein Termin genügt häufig, weil die Parteien von Beginn an lösungs- statt positions­orientiert verhandeln.

  • Rechts­sicherheit: protokollierte Vergleiche sind unmittelbar vollstreckbar.

  • Vertraulichkeit: nicht-öffentliches Verfahren, keine „Präzedenzfälle“.

  • Fortdauernde Geschäfts­beziehungen: mediative Elemente schonen das Verhältnis der Parteien.

Konkrete Kostenvergleiche

Streitwert: 110.000 Euro
Gerichtskosten*: 3.594 Euro
CenaCom**: 3.672,50 Euro

Streitwert: 1.000.000 Euro
Gerichtskosten: 18.714 Euro
CenaCom: 9.293 Euro

Streitwert: 10.000.000
Gerichtskosten: 132.114 Euro
CenaCom: 56.543 Euro

* Faktor 3,0
** Antragsgebühr, Verhandlungsgebühr & Einigungsgebühr

Hinweise

  • Beträge verstehen sich netto (zzgl. USt.).

  • Gerichtliche Vergleichs- oder Berufungsgebühren, Kostenrisiko der gegnerischen Anwaltskosten und Auslagen sind nicht eingerechnet – das reale Prozess­risiko liegt deutlich höher.

  • Im Güteverfahren trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten; eine Kostenerstattung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vorgesehen.

Praktische Mehrwerte für Kanzleien und Unternehmen

Aspekt 1: Verjährungshemmung
Gerichtsverfahren: Hemmung erst ab Zustellung der Klage
Güteverfahren: Ab Antragstellung bis sechs Monate nach Verfahrens­ende

Aspekt 2: Dauer
Gerichtsverfahren: Mehrere Monate bis Jahre
Güteverfahren: Regelmäßig 4–8 Wochen bis zum Termin

Aspekt 3: Flexibilität
Gerichtsverfahren: Formelle Fristen und Verfahrens­vorschriften
Güteverfahren: Ort, Sprache, Sitzungs­länge frei vereinbar

Aspekt 4: Publicity-Risiko
Gerichtsverfahren: Öffentliche Verhandlungen / mögliches Reporting
Güteverfahren: Keine Öffentlichkeit

Aspekt 5: Nachhaltigkeit
Gerichtsverfahren: Gewinner/Verlierer-Logik belastet Verhältnis
Güteverfahren: Fokus auf Fortsetzung der Geschäfts­beziehung

Handlungsempfehlungen

  1. Kostenklausel prüfen – setzen Sie in AGB oder Vertragsmustern eine Güte­klausel („Vor-Stufe“ vor Klage/Schiedsverfahren).

  2. Frühe Einbindung – schlagen Sie Ihren Mandanten bei drohender Eskalation den Güteantrag vor: geringe Vorschuss­kosten, sofortige Verjährungs­hemmung.

  3. Budgetplanung – kalkulieren Sie intern mit den fixen CenaCom-Gebühren; Mehrkosten entstehen nur bei zusätzlichen Sitzungstagen (300 €/h bis 500 €/h, streitwert­abhängig) .

  4. Vergleichsvollstreckung sichern – lassen Sie die Einigung protokollieren; die vollstreckbare Ausfertigung erhalten Sie über das AG Karlsruhe

Fazit

Gerichtsprozesse werden messbar teurer – und sie bleiben langsam, öffentlich und risikobehaftet. Schon bei geringen Streitwerten kann ein Güteverfahren die reinen Gerichtskosten deutlich unterschreiten. Wer pragmatisch, kosten- und reputations­bewusst entscheidet, legt künftig zuerst einen Güteantrag bei der CenaCom GmbH ein.

Fragen?

Unser Team unterstützt Sie gern bei der Entscheidung zur Durchführung eines Güteverfahrens oder der Entwicklung passender Streitbeilegungsklauseln. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf den Dialog!


Unsere Leistungen

Wir bieten:

  • Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen

  • Mediations-/Schlichtungs-
    verhandlungen

  • Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators

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  • Etablierung von Konfliktmanagementsystemen im Unternehmen

  • Entwicklung von Streitbeilegungsvereinbarungen

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