Ausgangslage: Gerichtskosten steigen ab 1. Juni 2025 Mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) werden die Gerichtsgebühren nach GKG, FamGKG und GNotKG zum 1. Juni 2025 um rund 6 bis 9 % angehoben . Für Unternehmen und ihre Berater bedeutet das: Zivilprozesse werden unmittelbar teurer, zusätzliche Kostenrisiken durch Anwalts-, Sachverständigen- und Zeugengebühren bleiben unverändert hoch.
Alternative: Das Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)
Die CenaCom GmbH ist seit 2010 als Güte-/Streitbeilegungsstelle staatlich anerkannt – die dort protokollierte Einigung ist vollstreckbar (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) und hemmt die Verjährung (§§ 203 ff. BGB) . Kernvorteile:
- Kostenkontrolle: fixe Antrags- und Verhandlungsgebühren.
- Zeitgewinn: ein Termin genügt häufig, weil die Parteien von Beginn an lösungs- statt positionsorientiert verhandeln.
- Rechtssicherheit: protokollierte Vergleiche sind unmittelbar vollstreckbar.
- Vertraulichkeit: nicht-öffentliches Verfahren, keine „Präzedenzfälle“.
- Fortdauernde Geschäftsbeziehungen: mediative Elemente schonen das Verhältnis der Parteien.
Konkrete Kostenvergleiche
Streitwert: 110.000 Euro
Gerichtskosten*: 3.594 Euro
CenaCom**: 3.672,50 Euro
Streitwert: 1.000.000 Euro
Gerichtskosten: 18.714 Euro
CenaCom: 9.293 Euro
Streitwert: 10.000.000
Gerichtskosten: 132.114 Euro
CenaCom: 56.543 Euro
* Faktor 3,0
** Antragsgebühr, Verhandlungsgebühr & Einigungsgebühr
Hinweise
- Beträge verstehen sich netto (zzgl. USt.).
- Gerichtliche Vergleichs- oder Berufungsgebühren, Kostenrisiko der gegnerischen Anwaltskosten und Auslagen sind nicht eingerechnet – das reale Prozessrisiko liegt deutlich höher.
- Im Güteverfahren trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten; eine Kostenerstattung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vorgesehen.
Praktische Mehrwerte für Kanzleien und Unternehmen
Aspekt 1: Verjährungshemmung
Gerichtsverfahren: Hemmung erst ab Zustellung der Klage
Güteverfahren: Ab Antragstellung bis sechs Monate nach Verfahrensende
Aspekt 2: Dauer
Gerichtsverfahren: Mehrere Monate bis Jahre
Güteverfahren: Regelmäßig 4–8 Wochen bis zum Termin
Aspekt 3: Flexibilität
Gerichtsverfahren: Formelle Fristen und Verfahrensvorschriften
Güteverfahren: Ort, Sprache, Sitzungslänge frei vereinbar
Aspekt 4: Publicity-Risiko
Gerichtsverfahren: Öffentliche Verhandlungen / mögliches Reporting
Güteverfahren: Keine Öffentlichkeit
Aspekt 5: Nachhaltigkeit
Gerichtsverfahren: Gewinner/Verlierer-Logik belastet Verhältnis
Güteverfahren: Fokus auf Fortsetzung der Geschäftsbeziehung
Handlungsempfehlungen
- Kostenklausel prüfen – setzen Sie in AGB oder Vertragsmustern eine Güteklausel („Vor-Stufe“ vor Klage/Schiedsverfahren).
- Frühe Einbindung – schlagen Sie Ihren Mandanten bei drohender Eskalation den Güteantrag vor: geringe Vorschusskosten, sofortige Verjährungshemmung.
- Budgetplanung – kalkulieren Sie intern mit den fixen CenaCom-Gebühren; Mehrkosten entstehen nur bei zusätzlichen Sitzungstagen (300 €/h bis 500 €/h, streitwertabhängig) .
- Vergleichsvollstreckung sichern – lassen Sie die Einigung protokollieren; die vollstreckbare Ausfertigung erhalten Sie über das AG Karlsruhe
Fazit
Gerichtsprozesse werden messbar teurer – und sie bleiben langsam, öffentlich und risikobehaftet. Schon bei geringen Streitwerten kann ein Güteverfahren die reinen Gerichtskosten deutlich unterschreiten. Wer pragmatisch, kosten- und reputationsbewusst entscheidet, legt künftig zuerst einen Güteantrag bei der CenaCom GmbH ein.
Fragen?
Unser Team unterstützt Sie gern bei der Entscheidung zur Durchführung eines Güteverfahrens oder der Entwicklung passender Streitbeilegungsklauseln. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf den Dialog!





