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Warum Gütestellen ein unterschätztes Instrument für außergerichtliche Konfliktlösung sind
18.06.2025 – In einer zunehmend dynamischen Unternehmenswelt, in der Entscheidungen oft unter Zeitdruck getroffen werden und Konflikte unvermeidlich scheinen, gewinnt die außergerichtliche Streitbeilegung an Bedeutung. Ein Instrument, das dabei zu Unrecht im Schatten bekannterer Verfahren wie Schlichtung oder Mediation steht, sind die nach Landesrecht anerkannten Gütestellen. Dabei bieten gerade sie, professionell geführt und gut organisiert, eine effektive Schnittstelle zwischen außergerichtlicher Lösung und rechtlicher Verbindlichkeit.

Zwischen Gericht und Konsens oder Leistung der Gütestellen

Gütestellen sind per Gesetz vorgesehene Einrichtungen, die im Vorfeld einer Zivilklage angerufen werden können oder in bestimmten Fällen sogar angerufen werden müssen. Das betrifft etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ehrverletzungen oder vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro. Doch der Anwendungsbereich ist größer als gedacht: Auch Unternehmen können Gütestellen nutzen, insbesondere dann, wenn sie sich frühzeitig und kosteneffizient mit Partnern oder Kunden einigen möchten, ohne sofort den Weg zum Gericht zu wählen.

Was die Gütestelle besonders macht, ist ihre hybride Struktur. Sie ist rechtlich eingebunden, aber zugleich flexibel in der Gestaltung des Verfahrens. Anders als bei einer Mediation kann am Ende ein vollstreckbarer Titel stehen, ein entscheidender Vorteil, wenn die Einigung nicht nur informell, sondern auch rechtlich bindend sein soll.

Bei einer anerkannten Gütestelle eingeleitetes Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährung eines Anspruchs.

Ein unterschätztes strategisches Element für Unternehmen

Für Unternehmen, die ihre Außenwirkung und Kundenbindung im Blick behalten, ist das Verfahren vor einer Gütestelle mehr als nur ein juristisches Pflichtprogramm. Es bietet einen geschützten Raum für Konfliktlösung. Mit deutlich geringerer Eskalationsgefahr als bei gerichtlichen Verfahren. Das persönliche Gespräch vor einer neutralen Güteperson, häufig einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Richterin mit Mediationshintergrund, eröffnet die Möglichkeit, schwierige Themen differenziert und ohne Gesichtsverlust zu verhandeln.

Erfahrungsberichte zeigen, dass selbst in scheinbar verhärteten Konstellationen eine Güteverhandlung neue Perspektiven eröffnen kann. Insbesondere wenn emotionale Spannungen den Sachkonflikt überlagern, hilft die Güteperson dabei, Klarheit in der Sache herzustellen und zugleich ein Mindestmaß an Vertrauensbasis zu sichern. Eine Fähigkeit, die insbesondere in langfristigen Geschäftsbeziehungen von hohem Wert ist.

Verfahrenssicherheit und Effizienz in einem

Das Gütestellenverfahren überzeugt nicht nur durch seine kommunikative Komponente, sondern auch durch seine rechtlich klare Struktur. Wird eine Einigung erzielt, kann diese als vollstreckbarer Titel protokolliert werden, ohne den Umweg über das Zivilgericht. Das spart Zeit, Ressourcen und schützt vor weiteren Eskalationen. Und selbst wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Weg zum Gericht anschließend beschritten werden. Allerdings mit dem Vorteil, dass die Streitpunkte bereits geschärft sind und möglicherweise weniger Zeit im Gerichtsverfahren beanspruchen.

Wie schon erwähnt, bei einer anerkannten Gütestelle (Streitbeilegungsstelle) eingeleitetes Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährung eines Anspruchs (§ 204 Absatz 1 Ziff. 4a BGB). Die Hemmung beginnt mit Eingang des Antrags, vorausgesetzt, dieser wird dem Antragsgegner zügig übermittelt. Sie endet sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens und das unabhängig vom Ergebnis. Dadurch gewinnen die Parteien wichtige Zeit, um ihre Ansprüche außergerichtlich zu sichern.

Für Unternehmen mit regelmäßigem Konfliktpotenzial, etwa im Baurecht, bei Werkverträgen oder Lieferstreitigkeiten, bietet die institutionalisierte Zusammenarbeit mit einer Gütestelle eine wertvolle Erweiterung des unternehmenseigenen Konfliktmanagements. Die Verfahrensdauer ist überschaubar, die Kosten im Vergleich zum regulären Gerichtsprozess meist erheblich geringer und die Außenwirkung, etwa bei öffentlichen Auftraggebern oder Kunden, deutlich souveräner.

Ein Appell an die strategische Konfliktkultur

Trotz der vielen Vorteile sind Gütestellen in der Praxis noch immer ein Nischenphänomen: Es fehlt häufig an Bekanntheit, sowohl bei Anwälten als auch bei Unternehmen. Dabei verdienen sie, als Teil eines professionellen, mehrstufigen Konfliktlösungsansatzes verstanden zu werden. Wer als Unternehmen vorausschauend agiert und seine Streitkultur aktiv gestaltet, sollte auch Gütestellen als strategisches Instrument prüfen.

Die Empfehlungen sind klar: Frühzeitige Information, gezielte Beratung und gegebenenfalls die Integration von Güteverfahren in die Vertragsgestaltung können dazu beitragen, Auseinandersetzungen klug, wirtschaftlich und nachhaltig zu lösen.

Gütestellen als Baustein moderner Unternehmensstrategie

Gütestellen sind weit mehr als ein vorgeschalteter Pflichtschritt vor dem Gericht. Sie sind ein unterschätztes, aber hochwirksames Werkzeug für kluge, wirtschaftliche und beziehungsschonende Konfliktlösung. Für Unternehmen, die rechtliche Auseinandersetzungen nicht als notwendiges Übel, sondern als gestaltbare Prozesse begreifen, bieten sie eine ideale Kombination aus Verbindlichkeit, Struktur und Dialog. Zeit, ihnen mehr Aufmerksamkeit zu schenken, als Teil einer zukunftsfähigen Streitkultur in der Wirtschaft.


Unsere Leistungen

Wir bieten:

  • Organisation und Durchführung von Güteverhandlungen

  • Mediations-/Schlichtungs-
    verhandlungen

  • Beweissicherung unter Vermittlung eines neutralen Mediators

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  • Etablierung von Konfliktmanagementsystemen im Unternehmen

  • Entwicklung von Streitbeilegungsvereinbarungen

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