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CenaCom, Hinweise, Streitbeilegungsstelle, Website

Relaunch der Website und Aktualisierung der Kostenordnung der CenaCom GmbH

Datum: Oktober 24, 2025 | Aktualisierung: Oktober 24, 2025
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Die CenaCom GmbH – Centrum für angewandtes Conflictmanagement präsentiert sich ab sofort mit einem neuen, modernen Internetauftritt.

Moderner Auftritt – bewährte Qualität

Die CenaCom GmbH – Centrum für angewandtes Conflictmanagement präsentiert sich ab sofort mit einem neuen, modernen Internetauftritt.
Mit dem Relaunch wurde die Website vollständig überarbeitet: Sie bietet jetzt eine klarere Struktur, eine verbesserte Nutzerführung und umfangreiche Informationen zu unseren Leistungen in den Bereichen Güteverfahren, Mediation, Schlichtung und Konfliktmanagementsysteme (KMS).
Ziel des Relaunchs ist es, Ratsuchenden, Rechtsanwälten, Unternehmen, Behörden und Institutionen den Zugang zu unseren Verfahren noch einfacher zu machen – digital, transparent und barrierearm.

Neu ist insbesondere der digitale Zugang zu Streitbeilegungsverfahren: Anträge können künftig direkt online eingereicht werden. Zudem werden die Verfahren, Abläufe und rechtlichen Grundlagen (z. B. Hemmung der Verjährung, Vollstreckbarkeit von Vergleichen) nun übersichtlich erläutert. Auch die Rolle der CenaCom als staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle gemäß § 204 BGB und § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird anschaulich erklärt.

Anpassung der Kostenstruktur

Parallel zum Website-Relaunch haben wir die Verfahrens- und Kostenordnung überarbeitet. Hintergrund sind die seit 2022 deutlich gestiegenen allgemeinen Kosten für Personal, IT-Infrastruktur und Verwaltungsaufwand. Die letzte Anpassung datierte aus dem Jahr 2022; seitdem sind insbesondere die Energie-, Kommunikations- und Raumkosten erheblich gestiegen.

Die neue Kostenordnung (Stand 22. Oktober 2025) stellt sicher, dass die Durchführung von Güte- und Mediationsverfahren weiterhin in der gewohnten Qualität, Neutralität und Verlässlichkeit gewährleistet bleibt. Die Anpassungen erfolgten maßvoll und mit Augenmaß: So wurden die meisten Gebühren um etwa 10 bis 15 % angehoben. Ein Beispiel:

Gebührenartbisher (2022)neu (ab 27.10.2025)
Antragsgebühr bis 500.000 € Streitwert200,00 €220,00 €
Verhandlungsgebühr (Halbtag)420,00 €520,00 €
Verhandlungsgebühr (Ganztag)600,00 €720,00 €
Inlandszustellung (ab 3. Versuch)5 €7 €
Auslandszustellung10 €12 €

Unverändert bleibt die faire und transparente Kostenstruktur:
Alle Gebühren richten sich nach Streitwert, Aufwand und Verfahrensdauer. Zudem sind Ermäßigungen und Rücknahmen – etwa bei frühzeitiger Verfahrensbeendigung – weiterhin vorgesehen.
Die vollständige Kostenordnung ist auf der Website abrufbar und gilt für alle Verfahren, die ab dem 27. November 2025 eingeleitet werden.

Bewährte Neutralität – zeitgemäße Strukturen

Mit dem Relaunch und der überarbeiteten Kostenordnung unterstreichen wir den Anspruch, eine effiziente, transparente und zeitgemäße Streitbeilegung anzubieten.
Unsere Verfahren bleiben damit eine echte Alternative zum Gerichtsprozess: schnell, vertraulich und rechtssicher.

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