Verjährung und anwaltliche Sorgfaltspflichten – Ein Urteil des BGH und die Bedeutung der Gütestelle
BGH-Urteil zur Verjährung eines Zugewinnausgleichsanspruchs

Am 19. September 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, IX ZR 130/23) über die Haftung von Rechtsanwälten im Zusammenhang mit der Verjährung eines Zugewinnausgleichsanspruchs. Der Kläger hatte seine ehemaligen Anwälte auf Schadensersatz verklagt, weil sie es versäumt hatten, eine rechtzeitige Maßnahme zur Hemmung der Verjährung seines Anspruchs zu ergreifen.

Konkret hatte das Amtsgericht – Familiengericht – Delmenhorst das Verfahren auf Antrag der Parteien ruhend gestellt. Die Anwälte des Klägers versäumten es jedoch, das Verfahren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten wieder aufzunehmen oder eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Gegenseite zu treffen, um die Hemmung der Verjährung zu sichern. In der Folge war der Anspruch des Klägers verjährt. Der BGH betonte die anwaltliche Pflicht, stets den „sichersten Weg“ zu wählen, um die Rechte des Mandanten zu schützen. Das Urteil des Berufungsgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Warum ein Güteantrag vor einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle sinnvoll sein kann

Dieses Urteil verdeutlicht die Risiken der Verjährung und zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenen Ansprüche zu sichern. Ein Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle bietet in diesem Zusammenhang mehrere Vorteile:

  1. Hemmung der Verjährung
    Die Einreichung eines Güteantrags führt nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB zur Hemmung der Verjährung. Dies gibt den Parteien mehr Zeit, eine Einigung zu erzielen oder sich auf ein Gerichtsverfahren vorzubereiten.

  2. Kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren
    Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist in der Regel mit geringeren Kosten verbunden als ein langwieriger Gerichtsprozess.

  3. Flexiblere Lösungen
    Mediation oder Schlichtung ermöglichen individuelle, an die Bedürfnisse der Parteien angepasste Lösungen, die oft nachhaltiger sind als gerichtliche Urteile.

  4. Wahrung der Geschäfts- oder Familienbeziehungen
    Gerade in Fällen wie Zugewinnausgleichsansprüchen kann ein außergerichtlicher Vergleich dazu beitragen, dass die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden, ohne die persönliche oder geschäftliche Beziehung zu belasten.

  5. Rechtssicherheit durch eine staatlich anerkannte Stelle
    Eine anerkannte Streitbeilegungsstelle erfüllt hohe Qualitätsstandards und kann als neutrale Instanz eine faire Verhandlung gewährleisten.

Fazit

Das BGH-Urteil zeigt eindrücklich, wie wichtig eine vorausschauende und strategische Planung bei der Wahrung von Rechtsansprüchen ist. Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle kann dabei nicht nur die Verjährung hemmen, sondern auch eine schnelle, kostengünstige und nachhaltige Lösung ermöglichen.



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